Satzung Verkehrsverein Mandelbachtal e.V.

Alles was Recht ist ...

Stand: 5. Oktober 2021

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Verkehrsverein Mandelbachtal e. V.“ und hat seinen Sitz in 66399 Mandelbachtal.

Der Verein ist im Vereinsregister VR 177 beim Amtsgericht St. Ingbert eingetragen.

§ 2 Zweck, Mittelverwendung und Aufgaben

1. Zweck des Vereins ist

a) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde

b) die Förderung von Kunst und Kultur

c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, Zwecke auf dem Gebiet der Gemeinde Mandelbachtal. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

• strukturelle Verbesserungen in der Gemeinde und Förderung von Maßnahmen, die den genannten Zwecken dienen.

• Herausgabe von Veröffentlichungen und Publikationen des Vereins

• die Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und den Vereinen in der Gemeinde Mandelbachtal sowie den benachbarten Verkehrsvereinen

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Gesamtvermögen des Vereins.

5. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. Auflösung des Vereins.

3. Der Austritt kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand bis zum 30. November vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich anzuzeigen.

4. Ein Mitglied kann durch den Vorstand bei vereinsschädigendem Verhalten, Missachtung der Satzung oder Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann das ausgeschlossene Mitglied innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung die Herbeiführung der Entscheidung in der nächsten Mitgliederversammlung beantragen. Die Mitgliedschaft ruht bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen und Aktionen des Vereins teilzunehmen.

2. Jedes Mitglied ist zur Einhaltung der Vereinssatzung und der weiteren Ordnungen des Vereins im Rahmen seiner Tätigkeit im Verein verpflichtet.

3. Die Mitglieder sind zum Entrichten von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet, deren Höhe von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.

4. Bis zum 15. März eines jeden Jahres haben alle Mitglieder den Jahresbeitrag zu entrichten.

5. Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder, sind aber von der Beitragszahlung befreit.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

§ 6 Der Vorstand

1. Dem Vorstand des Verkehrsvereins gehören an:

a) der/die Vorsitzende

b) der/die stellvertretende Vorsitzende

c) der/die Kassenwart/in

d) der/die Schriftführer/in

e) der/die Bürgermeister/in der Gemeinde Mandelbachtal bzw. der/die Stellvertreter/in

f) mindestens ein oder mehrere Beisitzer/innen.

Die jeweilige Anzahl der Beisitzer/innen werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis des Vereins darf der stellvertretende Vorsitzende seine Vertretungsmacht nur bei der Verhinderung des Vorsitzenden ausüben.

3. Der Vorstand leitet den Verein. Seine Sitzungen werden von dem/der Vorsitzenden oder in dessen/deren Verhinderungsfall von seinem/seiner Stellvertreter/in geleitet. Er ist beschlussfähig, wenn ein Viertel der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.

4. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:

a) Die Durchführung der laufenden Geschäfte und Beschlüsse der Mitgliederversammlung

b) die Bewilligung von Ausgaben

c) Aufnahme, Ausschluss von Mitgliedern.

5. Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden so oft es die Geschäfte erfordern. Der/die Vorsitzende lädt zu einer Vorstandssitzung schriftlich oder elektronisch mindestens 7 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Tagesordnung kann vor Eintritt in die Sitzung mit einfacher Mehrheit geändert oder erweitert werden. Über die Vorstandssitzungen fertigt die/der Schriftführer/in eine Niederschrift an, die von der/dem Vorsitzenden und ihr/ihm unterzeichnet wird.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.

2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es

a) der Vorstand, der/die Vorsitzende oder im Vertretungsfall der/die stellvertretende Vorsitzende dies für erforderlich halten oder

b) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung und der außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.

Dies geschieht durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal mindestens 14 Tage vor der Versammlung.

5. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederver-sammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen.

Diese muss folgende Punkte enthalten:

a) Bericht des Vorsitzenden

b) Kassenbericht

c) Bericht der Kassenprüfer

d) Entlastung des Vorstandes

e) Alle zwei Jahre sind zusätzlich die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und die Wahl von zwei Kassenprüfern in die Tagesordnung aufzunehmen.

f) Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

7. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.

Satzungsänderungen können nur mit der Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

8. Über die von den Mitgliedern gestellten Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter eingegangen sind. Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit von der Mitgliederversammlung festgestellt wird.

9. Geheime Abstimmung erfolgt, wenn mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied es beantragt. Im Übrigen kann per Handzeichen abgestimmt werden. Die Wahlen können für jede wählenden Person einzeln oder auch als Blockwahl durchgeführt werden.

§ 8 Arbeitskreise

1. Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete Arbeitskreise bilden, die nach seinen Weisungen die ihnen zugeteilten Aufgaben erfüllen.

2. Die Leiter/innen der Ausschüsse berichten in der Mitgliederversammlung über die Arbeit des jeweiligen Arbeitskreises.

§ 9 Protokollierung der Beschlüsse

Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse ist jeweils eine Niederschrift anzufertigen, die von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.

§ 10 Wahlen

1. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

2. Die Gewählten führen ihre Ämter bis zur Neu- oder Wiederwahl. Scheiden gewählte Personen während der Wahlperiode aus, so kann der Vorstand kommissarisch Ersatzmitglieder für den Zeitraum bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen.

§ 11 Kassenprüfung

1. Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre zwei Kassenprüfer. Wiederwahl ist zulässig.

2. Die Kassenprüfer haben rechtzeitig vor der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung die Kassengeschäfte des Vereins zu prüfen und einen Prüfungsbericht zu fertigen, welcher der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben ist. Sie beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters und des Gesamtvorstandes

§ 12 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 13 Vergütungen für die Vereinstätigkeit

1. Die Organmitglieder des Vereins üben ihre Tätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich aus.

2. Bei Bedarf können diese Ämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrags oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden.

3. Sonstige Tätigkeiten für den Verein außerhalb der Organfunktion können gesondert vergütet werden.

4. Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung,zum Beispiel für Dienst- oder Werkleistungen oder Aufwandsentschädigungen, zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.

§ 14 Haftungsbeschränkungen

1. Der Verein, seine Organmitglieder und die im Interesse und für die Zwecke des Vereins im Auftrag handelnden Personen haften gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden oder Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen

oder Einrichtungen und Geräten des Vereins oder bei Veranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch die Versicherungen des Vereins gedeckt sind. Soweit hiernach Versicherungsschutz besteht, ist § 31a Abs. 1 S. 2 BGB nicht anzuwenden.

2. Werden die Personen nach Abs. 1 von Dritten im Außenverhältnis zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche sowie auf Freistellung von Ansprüchen Dritter.

§ 15 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

1. Änderungen dieser Satzung können nur durch den Beschluss der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie sind auf der Tagesordnung anzukündigen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.

2. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.

3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Mandelbachtal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 16 Datenschutz

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Anschrift, Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) im Verein und Bankverbindung für den SEPA-Lastschrifteneinzug des Mitgliedsbeitrages.

2. Auf der eigenen Homepage oder der der Gemeinde kann der Verkehrsverein auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder berichten. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und - soweit erforderlich - Alter, Geburtsjahrgang oder Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit.

3. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verkehrsverein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Anderenfalls entfernt der Verkehrsverein Daten und Einzelfotos der Veröffentlichungen/Übermittlungen.

4. Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verkehrsverein die Kenntnisnahme erfordern.

5. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist dem Verkehrsverein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

6. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

§ 17 Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung trat mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2016 an die Stelle der bisherigen Satzung vom 13. Januar 2005.

Sie wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 5. Oktober 2021 geändert.

VERANSTALTUNGEN

  • Manfred Pfeiffer Mittwoch, 17. April 2024 von Manfred Pfeiffer

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  • Manfred Pfeiffer Mittwoch, 17. April 2024 von Manfred Pfeiffer

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Verkehrsverein Mandelbachtal e.V.
Vorsitzender Manfred Pfeiffer
Theo-Carlen-Platz 2
66399 Mandelbachtal

Telefon: 0176 23355902
E-Mail: verkehrsverein@mandelbachtal.info

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